Familienmitgliedschaft
Um Familien mit Kindern zu unterstützen, hat die DLRG die Familienmitgliedschaft eingeführt. Hierbei werden pauschal 2 Einzelbeiträge für die gesamte Familie abgerechnet. Eine Familie ist dabei ab 2026 definiert als eine Gemeinschaft von 1 oder 2 Volljährigen und mindestens einem Minderjährigen, die in einem Haushalt wohnen.
Wir möchten Sie bitten in diesem Fall auch alle nicht am DLRG Betrieb teilnehmenden Familienangehörigen anzugeben, also nach Möglichkeit 2 Erwachsene sowie sämtliche Kinder. Dies verursacht weder für Sie noch uns finanzielle Nachteile, birgt jedoch Vorteile in unserem Vereins- und Verbandssystem.
Zum Hintergrund:
Einerseits können Sie im Rahmen der Satzung bzw. Jugendsatzung mehr Stimmrecht in der Ortsgruppe und der Ortsgruppenjugend ausüben, andererseits können wir die Olper Interessen besser auf Kreisebene bzw. die Kreisinteressen auf Landesebene usw. repräsentieren, wenn man mehr Mitglieder hat.
Auch bei der Verteilung von Fördergeldern, die unserer Gemeinschaft zugutekommen, kann die Anzahl der Mitglieder über die zugeteilte Menge entscheiden. Deswegen ist es ratsam, auch passive Familienangehörige mitzunehmen, die keine extra Kosten verursachen.

Papierform
- Mitgliedschaftsformular 117 KB
